Jetzt bis zu 500 €/kW sichern

eTruck-Ladeinfrastruktur 2026.

Fördermöglichkeiten für eTRUCK-Ladeinfrastruktur: Jetzt Zuschüsse von bis zu 500 €/kW sichern

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge mit attraktiven Förderprogrammen. 

Merbag bietet einen kompakten Überblick über die aktuellen Förderaufrufe und zeigt auf, welche Fördermöglichkeiten Unternehmen derzeit nutzen können.

Die nächsten Schritte sowie individuelle Lösungen rund um die Ladeinfrastruktur lassen sich einfach und persönlich mit den Expertinnen und Experten von Merbag besprechen.

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Warum jetzt gehandelt werden sollte

Die aktuellen Förderaufrufe sind zeitlich begrenzt und können zentrale Investitionen in eTruck-Ladeinfrastruktur unterstützen.

  • 1 Mrd. € Fördervolumen
    Über vier Jahre stehen Mittel für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge bereit. Zum Start sind 200 Mio. € für die ersten drei Förderaufrufe vorgesehen.

  • Antragsfenster für Aufruf B und C
    Für zwei zentrale Aufrufe können Anträge vom 26.05. bis 07.07.2026 eingereicht werden.

  • Bis zu 500 €/kW Förderung
    Je nach Aufruf sind bis zu 500 €/kW möglich. Förderfähig sind u. a. Ladeinfrastruktur, Netzanschluss, Tiefbauarbeiten, Batteriespeicher sowie Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme. 

 

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Förderaufrufe A, B oder C: Welche Variante ist die richtige?

Je nach Nutzungsmodell kommen drei unterschiedliche Förderaufrufe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur infrage: 

Aufruf A¹ : 05.06. – 30.09.2026

Aufruf B² : 26.05. – 07.07.2026

Aufruf C³ : 26.05. – 07.07.2026

Ausschlaggebend ist dabei vor allem, ob die Ladeinfrastruktur ausschließlich für den eigenen Betrieb beziehungsweise einen eingeschränkten Nutzerkreis vorgesehen ist oder öffentlich zugänglich betrieben werden soll.

Unabhängig vom gewählten Förderaufruf gelten einige grundlegende Anforderungen, die bereits im Vorfeld berücksichtigt werden sollten:

  • Erneuerbarer Strom: Der für die Ladevorgänge genutzte Strom muss dauerhaft aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
  • Netzanschluss: Vor der Antragstellung muss ein Netzanschlussbegehren beim zuständigen Netzbetreiber eingereicht worden sein oder es muss bestätigt werden, dass der bestehende Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist.
  • Vorhabenbeginn: Mit der Umsetzung des Projekts oder der verbindlichen Beauftragung von Leistungen darf in der Regel erst nach Erhalt des Förderbescheids begonnen werden.

Eine frühzeitige Prüfung dieser Voraussetzungen hilft dabei, Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden und die Förderchancen zu erhöhen.

Die Förderung kann mehr umfassen als die Ladepunkte selbst. Je nach Vorhaben können zentrale Bausteine für den Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur förderfähig sein.

  1. Ladeinfrastruktur
    Fabrikneue Ladeinfrastruktur mit CCS- oder MCS-Stecker

  2. Netzanschluss & Tiefbau
    Erforderliche Netzanschluss- und Tiefbauarbeiten

  3. Lade-, Last- & Energiemanagement
    Systeme zur Steuerung und Optimierung des Ladebetriebs

  4. Batteriespeicher
    Speicherlösungen als Bestandteil der Ladeinfrastruktur

Hinweis:
Nicht förderfähig sind u. a. AC-Lader, Planungskosten, Kosten für Grund und Boden oder Pacht sowie eigenes Personal.

Der Weg zur Förderung lässt sich in vier zentrale Schritte unterteilen:

1. Prüfen

Analyse des eigenen Bedarfs und der geplanten Ladeinfrastruktur.

2. Beraten

Abstimmung mit Fachleuten, um die passende Lösung für den jeweiligen Standort zu entwickeln.

3. Beantragen

Einreichung der erforderlichen Unterlagen im Rahmen des Förderprogramms.

4. Umsetzen

Realisierung des Projekts nach Bewilligung der Fördermittel.

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Elektromobilität im Schwerlastverkehr aktiv gestalten

Der Aufbau einer leistungsfähigen Ladeinfrastruktur ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Logistik. Unternehmen, die heute investieren, schaffen die Grundlage für einen wirtschaftlichen und emissionsfreien Transportbetrieb von morgen.

Die Expertinnen und Experten von Merbag unterstützen Interessierte bei der Planung geeigneter Ladeinfrastruktur-Lösungen und informieren über aktuelle Fördermöglichkeiten für elektrische Nutzfahrzeuge.

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Kontaktanfrage

Die konkrete Förderfähigkeit hängt vom jeweiligen Vorhaben und den offiziellen Förderbedingungen ab.

¹ Aufruf A fördert nicht öffentliche DC-Ladeinfrastruktur (≥ 50 kW je Ladepunkt) für KMU mit 500 €/kW. Die maximale Fördersumme beträgt 300.000 € (De-minimis) bzw. 1 Mio. € (AGVO). Antragstellung: 05.06.–30.09.2026; Vergabe nach dem Prinzip „First Come, First Serve“.

 

² Aufruf B fördert nicht öffentliche DC-Ladeinfrastruktur (≥ 50 kW je Ladepunkt) für Unternehmen mit bis zu 500 €/kW. Die maximale Fördersumme beträgt 5 Mio. € je Antrag (verbundene Unternehmen insgesamt max. 30 Mio. €). Antragstellung: 26.05.–07.07.2026; Vergabe im Wettbewerbsverfahren nach Förderintensität.

 

 ³ Aufruf C fördert öffentlich zugängliche DC-Ladeinfrastruktur (≥ 100 kW je Ladepunkt, ≥ 1.500 kW je Standort, mindestens ein Ladepunkt mit ≥ 350 kW) für Unternehmen mit bis zu 500 €/kW. Die maximale Fördersumme beträgt 5 Mio. € je Antrag (verbundene Unternehmen insgesamt max. 30 Mio. €). Antragstellung: 26.05.–07.07.2026; Vergabe im Wettbewerbsverfahren nach Förderintensität, AFIR-Standorten und Durchleitungsmodell.