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Die Ikone kehrt zurück.

Der neue smart #2 ist da – Jetzt bestellbar!

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Vollelektrisch, ultrakompakt und gemacht für die Stadt

Der smart #2 ist zurück: Nach der Weltpremiere in Paris präsentiert smart die Neuauflage seines legendären Zweisitzers. Das Konzept des smart fortwo wird dabei konsequent ins elektrische Zeitalter übertragen – mit kompakten Abmessungen, hoher Wendigkeit und moderner Ladetechnik.

Bis zu 290 km elektrische Reichweite

10–80 % in unter 20 Minuten laden

2,75 m kompakte Länge

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2,75 Meter klein – 6,95 Meter Wendekreis

Mit einer Länge von nur 2.746 Millimetern findet der smart #2 auch dort seinen Platz, wo andere Fahrzeuge an ihre Grenzen kommen. Besonders praktisch im Stadtverkehr: Der Wendekreis von nur 6,95 Metern ermöglicht müheloses Rangieren in engen Straßen und auf beengten Parkplätzen.

Trotz der kompakten Außenmaße soll die speziell entwickelte Electric Compact Architecture (ECA) viel nutzbaren Innenraum bieten. Das markante „Wheels-at-the-Corners“-Konzept verbindet dabei die charakteristische smart Optik mit einer effizienten Raumnutzung.

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Rund 290 Kilometer Reichweite und schnelles Laden

Auch elektrisch ist der smart #2 auf den Alltag ausgelegt. Die 35,8-kWh-Batterie ermöglicht eine angestrebte Reichweite von 290 Kilometern nach WLTP. An einer geeigneten 65-kW-DC-Schnellladestation lässt sich der Akku unter optimalen Bedingungen in nur 20 Minuten von 10 auf 80 Prozent laden.

Damit bietet der neue smart #2 die ideale Kombination für alle, die überwiegend urban unterwegs sind, aber auch über die Stadtgrenzen hinaus flexibel bleiben möchten.

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Kompakt im Format. Stark bei Sicherheit.

Bei aller Agilität setzt smart auch beim Thema Sicherheit auf eine robuste Fahrzeugstruktur. Die neue Tridion Cell Evo besteht zu mehr als 78 Prozent aus hochfestem Stahl und wird durch sieben Airbags ergänzt. Gemeinsam mit der ECA-Plattform soll sie ein hohes Sicherheitsniveau trotz der ultrakompakten Fahrzeugabmessungen ermöglichen

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Ihr Angebot für den neuen smart #2

Den smart #2 gibt es bereits neu ab 19.990,- €¹ und mit der Staatlichen Förderung* sparen Sie sogar noch zusätzlich.

*Informationen zur staatlichen Förderung⁴

Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushaltes

Haushalt ohne minderjährige Kinder

Haushalt mit einem minderjährigen Kind

Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern

bis 45.000 €

5.000 €

5.500 €

6.000 €

45.001 bis 60.000 €

4.000 €

4.500 €

5.000 €

60.001 bis 80.000 €

3.000 €

3.500 €

4.000 €

80.001 bis 85.000 €

keine Förderung

3.500 €

4.000 €

85.001 bis 90.000 €

keine Förderung

keine Förderung

4.000 €

Bereit für den neuen smart #2?

Der neue smart #2 verbindet das, wofür smart seit jeher steht, mit moderner Elektromobilität: kompakt, wendig und unkompliziert im Alltag.

Bestellen Sie den neuen smart #2 jetzt direkt bei Merbag schon ab 19.990,- €.

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¹ Alle Preise/Raten gelten jeweils inklusive der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Umsatzsteuer (MwSt.), soweit nicht anders angegeben. Insbesondere wenn du als Unternehmenskunde eingeloggt bist oder Angebote für Unternehmen ausgewählt hast, verstehen sich alle Preise/Raten grundsätzlich zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden MwSt. Der angegebene Fahrzeuglistenpreis versteht sich zzgl. einmaliger Überführungskosten in Höhe von 990 € inkl. MwSt. (831,93 € zzgl. MwSt.). Der angegebene Zubehörpreis versteht sich ggf. inkl. Lieferkosten, soweit nicht anders angegeben. Alle Preisangaben beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Website geltenden Preise/Raten. Die Angaben sind unverbindlich, können nach Markt variieren und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Für alle Bestellungen gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der smart Europe GmbH. Für Kunden außerhalb Deutschlands gelten andere Konditionen und Geschäftsbedingungen.

² smart #2: Energieverbrauch kombiniert in kWh/100 km (WLTP): 13.6 (Pure / Pure+ / Premium / Couture Edition); CO₂-Emissionen kombiniert (während des Betriebs des PKW) in g/km (WLTP): 0; CO₂-Klasse: A; elektrische Reichweite (WLTP) in km: 290 (Pure / Pure+ / Premium / Couture Edition).⁴ Dies sind voraussichtliche Angaben. Das Fahrzeug ist noch im EU-Homologationsverfahren. Die Angaben gelten vorbehaltlich der abschließenden Homologation. Änderungen sind daher möglich. Sobald das EU-Homologationsverfahren abgeschlossen ist, wird smart die offiziellen Daten über die üblichen Kanäle veröffentlichen.³

³ Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit von der gewählten Sonderausstattung. Die angegebenen CO₂-Emissionen betreffen nur den Betrieb des Fahrzeugs; CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Fahrzeugs und des Energieträgers entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung nach WLTP nicht berücksichtigt. Die nach WLTP ermittelten Reichweiten beinhalten auch die durch Rekuperation (Energierückgewinnung beim Bremsen) erzielte Messreichweite. Der individuelle Fahrstil und das Fahrverhalten, die Geschwindigkeit, das Beschleunigungsverhalten, die Außentemperatur, die Topografie und der Einsatz von Elektrofahrzeugen haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese unter Umständen verringern oder sogar erhöhen. Je nach Fahrbedingungen können die tatsächlichen Werte von den angegebenen Werten abweichen.

⁴ Die staatliche Förderung für den Erwerb oder das Leasing von Elektrofahrzeugen richtet sich nach den jeweils gültigen Förderbedingungen der Bundesregierung für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Die Auszahlung erfolgt durch die zuständige Bundesstelle über das offizielle Online-Antragsportal, welches seit Mai 2026 verfügbar ist. Förderfähig sind neue, rein batterieelektrische Fahrzeuge. Die Förderung ist einkommensabhängig und steht nur Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 € zu.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugart und beträgt für Elektrofahrzeuge zwischen 3.000 € und 6.000 € pro Fahrzeug. Die konkrete Förderhöhe wird im Rahmen des Antragsverfahrens individuell anhand der jeweils gültigen Staffelung ermittelt.

Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Der Antrag ist nach der Zulassung innerhalb eines Kalenderjahres elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen. Das geförderte Fahrzeug muss für eine festgelegte Mindesthaltedauer von 36 Monaten auf den Antragsteller zugelassen bleiben; bei vorzeitiger Veräußerung oder Abmeldung kann eine Rückforderung erfolgen. Die Gewährung der Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und der jeweils gültigen Förderrichtlinien. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen, Ergänzungen und Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten. smart ist weder Antragsteller noch Förderberechtigter und nimmt keinen Einfluss auf das Förderverfahren. Verbindliche Informationen zu den jeweils geltenden Förderbedingungen, zur Antragstellung und zu den Fördervoraussetzungen sind den Veröffentlichungen der zuständigen Bundesstelle zu entnehmen.