Hinweisgebersystem der Merbag Trier GmbH

Von unserer Philosophie und unserem Leitbild, in denen die Grundwerte und Überzeugungen der MERBAG-Gruppe verankert sind, wollen und dürfen wir nicht abweichen.

Daher hat die Einhaltung der absoluten Ehrlichkeit und der geltenden Gesetze oberste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, potenzielle Verstöße anfänglich zu erkennen, verzögerungsfrei zu untersuchen und bewiesenes Fehlverhalten zu unterbinden.

Das Hinweisgebersystem der Merbag bietet die Möglichkeit, Hinweise auf Gesetzesverstöße zu melden und bildet ein wichtiges Element der transparenten und vertrauensbasierten Unternehmenskultur. Insbesondere Verstösse in den folgenden Bereichen könnten der Merbag Schaden zufügen und sind daher besonders relevant:

  • Korruption
  • Geldwäscherei
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten

Schutz der Hinweisegebenden

Den Hinweisgebenden wird größtmöglicher Schutz vor Repressalien (Kündigung, Herabstufung, Disziplinarmaßnahmen o.ä.) oder gerichtliche Verfolgung garantiert. Die zuständige Stelle geht jedem Hinweis nach. Solange der Verstoß nicht nachgewiesen ist, gilt für die mutmaßlich fehlbare(n) Person(en) die Unschuldsvermutung.

Die wissenschaftliche Meldung von falschen Hinweisen und Informationen wird nicht toleriert.

Hinweise richtig melden

Hinweisgebenden stehen die zusätzlichen Meldekanäle zur Verfügung.

Email:

tri.hinweis@merbag.de

Hotline (24/7):

Meldungen können rund um die Uhr über die folgenden Telefonnummern abgegeben werden:

+ 49 651 / 7100 888

Postadresse und Adresse für persönliche Treffen:

MERBAG Trier GmbH

Dienstleistungszentrum

Karl-Marx-Straße 62

54292 Trier

Für personenbezogene Treffen ist eine vorgängige Terminvereinbarung über
hinweis@merbag.de notwendig.

DAMIT Eine Meldung bearbeitet und der Sachverhalt ohne Verzögerung untersucht werden, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist und folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden:

  • Was ist passiert? – Genaue Beschreibung des potentiellen Verstoßes
  • Wer hat gehandelt? – ZB Namen der mutmaßlich fehlbaren Person
  • Wo ist es passiert? – ZB Betrieb/Filiale/Gesellschaft
  • Wann ist es passiert? – Datum, Uhrzeit, Häufigkeit
  • Dokumente ? – Unterlagen, die den gemeldeten Verstoß belegen

Das Hinweisgebersystem der Merbag steht für die Meldung potentieller Gesetzesverstöße zur Verfügung.

Bearbeitung von Hinweisen

Der Hinweisgebende erhält 7 Tage nach Eingang der Meldung eine Eingangsbestätigung. Bei Bedarf WIRD der Hinweisgebende eingeladen, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Hinweisgebende WIRD 3 Monate nach Eingang der Meldung über die getroffenen Maßnahmen informiert.

Vertraulichkeit / Datenschutz

Die Identität des Hinweisgebenden wird vertraulich behandelt. Nur für die Bearbeitung und Abklärung befugte Personen haben Zugriff auf die Meldung und die dazugehörigen Informationen und Dokumentationen. Personenbezogene Daten, die für die Bearbeitung der Meldung offensichtlich nicht relevant sind, werden nicht erhoben oder sofort wieder gelöscht. Meldungen werden nur solange gespeichert, wie dies erforderlich und verhältnismäßig ist.